Benutzerordnung
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Leseordnung
Für die persönlich vorzunehmende Anmeldung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich. Für Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich, allenfalls nicht bezahlte Gebühren zu begleichen sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.
Adressänderungen sind an die Bücherei zu melden. Der/die Benutzer/in ist mit der EDV-mäßigen Verarbeitung seiner / ihrer persönlichen Daten einverstanden.
Entlehnungen von Medien sind nur mittels eines gültigen Nutzerausweises möglich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Benutzer/in, bei der Nutzung von Medien die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Medien sind sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten. Es darf in den Büchern nichts angestrichen oder dazu geschrieben werden.
Leser, die die Bücher beschmutzen, beschädigen oder den RFID-Chip entfernen, müssen den Schaden zum Neuwert ersetzen. Dies gilt auch bei Verlust des Mediums.
Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Art der Vervielfältigung ist nach dem Urheberrechtsgesetz verboten.
Die Öffnungszeiten der Büchereistelle und die Entlehnungstarife sind aus einem Anschlag bei der Bücherei zu entnehmen. Die Ausleihzeiten sind einzuhalten.
Ausleihhistorie:
Mit dem neuen Bibliotheksprogramm BVS können künftig über eOPAC jene Leser, die via Internet Daten über Bücher, eigene Entlehnungen und evtl. Verlängerungen abrufen möchten, mit der Ausleihhistorie einverstanden sein.
Haftung: die Bücherei übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verlorengegangene Gegenstände der Benutzer/innen keine Haftung.
Leser, welche die Leseordnung nicht beachten, können im Allgemeininteresse bis zu drei Monate von der Benützung der Bücherei ausgeschlossen werden.
Der/die Benutzer/in bestätigt durch seine / ihre Unterschrift auf dem Anmelde-formular die Einhaltung der Leseordnung.
Diese Leseordnung tritt aufgrund der DSGVO mit 25. Mai 2018 in Kraft.
Aktuelle Gebührenordnung ab 1. Juni 2023
Jahresbeiträge:
Kinder bis 18 Jahre: € 5,--
Erwachsene: € 18,--
ermäßigt auf: € 12,-- für Schüler und Lehrlinge (über 18 Jahre), Studenten, Präsenzdiener, Zivildiener, Senioren (mit Ausweis)
Familie = Eltern + Kinder: € 24,--
Einmalige Einschreibgebühr: € 3,-- für Erwachsene, Kinder bis 18 Jahre frei.
Entlehndauer:
Bücher: 3 Wochen2 Verlängerungswochen gratis (telefonisch oder per Mail anmelden), jede weitere Woche: € 1,00 pro Medium und Woche
Zeitschriften: 3 Wochen (keine Verlängerung)
Tonies: 3 Wochen (keine Verlängerung), jede weitere Woche: € 2,00 pro Tonie und Woche